28. Juni 2022

Auslegungsanpassungen zur neuen Saison

 Neben einigen eher technischen Anpassungen am Regeltext zu den Themen

  • zusätzliche Auswechslungen bei Elitewettbewerben (Regel 3)
  • Münzwurf des Schiedsrichters (Regel 8)
  • Teamoffizielle im Elfmeterschießen (Regel 10)
  • Handspiel des Torhüters (Regel 12)
  • Verlassen des Spielfelds zwecks eines Vergehens gegen eine Drittperson (Regel 12)
  • Position des Torhüters beim Strafstoß (Regel 14)
gibt es auch zwei neue Auslegungen der UEFA, die auch für den DFB-Bereich gelten sollen:

Fall 1: Reduzierung bei persönlichen Strafen
Bei Vergehen, die aufgrund der Schwere des Vergehens (rücksichtslos oder brutal) eine Karte erfordern, findet keine Reduzierung der Persönlichen Strafen statt. Bei taktischen Vergehen (DOGSO + SPA) reduziert sich jedoch die persönliche Strafe bei:
  • einer ballorientierten Aktion im Strafraum
  • der Anwendung des "quick free kicks"
  • einem Vorteil
Treffen zwei der genannten Merkmale zu, dann erfolgt sogar eine doppelte Reduzierung.

Beispiel: Ein Spieler dringt in den Strafraum ein und hat nur noch den Torwart vor sich. Beim Versuch, ihn zu umspielen, bringt ihn der Torhüter durch ein ballorientiertes Beinstellen zu Fall. Damit verhindert der Torhüter eine eindeutige Torchance. Bevor der SR jedoch pfeifen kann und auf Strafstoß entscheidet, springt der Stürmer auf, spielt weiter und erzielt ein Tor.

Entscheidung: Der SR entscheidet auf Vorteil und Tor. Von der eigentlichen Notbremse bleibt durch die Ballorientierung nur noch eine Gelbe Karte übrig, die jedoch - durch den dann gewährten Vorteil - ebenfalls reduziert wird.

Fall 2: Auslegung bei Abseits
Bekanntlich löst das Spielen des Balles durch den Verteidiger eine strafbare Abseitsstellung auf. Von einem Spielen des Balles sprachen wir bislang immer dann, wenn es eine bewusste Aktion darstellte, also dass der Fuß nicht nur in die Schussbahn gestellt wurde, sondern eindeutig zum bereits gespielten Ball geführt wurde. Dies kann auch auf einen Kopfball zutreffen. Jetzt wurde dies mit dem Zusatz "in a controlled manner" (in einer kontrollierten Art und Weise) ergänzt.

Kontrolliert bedeutet, der Abwehrspieler ist unbedrängt, nicht in einem Zweikampf befindlich und spielt den Ball auch nicht in einer Abwehraktion "in höchster Not". Zudem muss beim kontrollierten Spielen eine deutliche Richtungsänderung des Balles erkennbar sein. Ansonsten wäre es nur ein Abfälschen bzw. Berühren des Balles - und dies wird nicht als kontrolliertes Spielen bewertet. Diese Auslegung bezieht sich nur auf das Spielen des Balles durch den Verteidiger - denn bei einem Stürmer führt jede Berührung zu einer neuen Abseitsbewertung.

Quelle: DFB-SR-Zeitung 04/2022

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